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Findok · Richtlinien

AH-1120

5.4. Liga der Arabischen Staaten

überholte Fassung (bis 31.10.2010)RichtlinieBMF-010302/0026-IV/8/2009gilt ab 01.07.2009

Inhaltsverzeichnis der AH-1120

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2009 bis 31.10.2010.

Wortlaut laut Findok

5.4. Liga der Arabischen Staaten (1) Rechtsgrundlage ist die Verordnung der Bundesregierung vom 7. September 1982 betreffend die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Liga der Arabischen Staaten und deren Büro in Österreich, BGBl. Nr. 514/1982. (2) Nach § 5 wird der Liga für die Durchführung der Aufgaben ihres Büros in Österreich (amtliche Tätigkeit) die Befreiung von Zöllen und sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben sowie von wirtschaftlichen Ein- und Ausfuhrverboten und -beschränkungen hinsichtlich der für den amtlichen Gebrauch des Büros ein- oder ausgeführten Waren, einschließlich der Dienstfahrzeuge und der Ersatzteile für diese, gewährt. (3) Angestellte des Büros, sofern sie weder österreichische Staatsbürger noch in Österreich ständig ansässig sind, haben das Recht, bei ihrem ersten Dienstantritt ihre Einrichtungsgegenstände und persönliche Habe in einem oder mehreren getrennten Transporten sowie innerhalb von sechs Monaten die notwendigen Ergänzungen zum persönlichen Gebrauch steuer- und abgabenfrei sowie frei von wirtschaftlichen Einfuhrverboten einzuführen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010302/0026-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010302/0138-IV/8/2008
Stammnummer
34219
Enthalten in Fassung
5 (geltend: 13)
Gültig
01.07.2009 bis 31.10.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF