Findok · Richtlinien
AH-1120
5.4. Liga der Arabischen Staaten
überholte Fassung (bis 30.06.2009)RichtlinieBMF-010302/0017-IV/8/2009gilt ab 29.04.2008
Inhaltsverzeichnis der AH-1120
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 29.04.2008 bis 30.06.2009.
Wortlaut laut Findok
5.4. Liga der Arabischen Staaten
(1) Rechtsgrundlage ist die Verordnung der Bundesregierung vom 7. September 1982 betreffend die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Liga der Arabischen Staaten und deren Büro in Österreich, BGBl. Nr. 514/1982.
(2) Nach § 5 wird der Liga für die Durchführung der Aufgaben ihres Büros in Österreich (amtliche Tätigkeit) die Befreiung von Zöllen und sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben sowie von wirtschaftlichen Ein- und Ausfuhrverboten und -beschränkungen hinsichtlich der für den amtlichen Gebrauch des Büros ein- oder ausgeführten Waren, einschließlich der Dienstfahrzeuge und der Ersatzteile für diese, gewährt.
(3) Angestellte des Büros, sofern sie weder österreichische Staatsbürger noch in Österreich ständig ansässig sind, haben das Recht, bei ihrem ersten Dienstantritt ihre Einrichtungsgegenstände und persönliche Habe in einem oder mehreren getrennten Transporten sowie innerhalb von sechs Monaten die notwendigen Ergänzungen zum persönlichen Gebrauch steuer- und abgabenfrei sowie frei von wirtschaftlichen Einfuhrverboten einzuführen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010302/0017-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010302/0138-IV/8/2008
- Stammnummer
- 34219
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4 (geltend: 13)
- Gültig
- 29.04.2008 bis 30.06.2009
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF