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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSZ3K ZRV/0064-Z3K/07

Zollschuld für gewerblich verwendete Beförderungsmittel

geltende FassungBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)ZRV/0064-Z3K/07vom 25.01.2008Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Der Bf. wurde im gegenständlichen Fall der Vorsteuerabzug vom Finanzamt Graz-Stadt verwehrt, weshalb auch die Einfuhrumsatzsteuer zu berichtigen ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, am 25. Jänner 2008

Normen und Schlagworte

Binnenverkehrgewerblich verwendete Beförderungsmittel

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Zoll (Senat)
Geschäftszahl
ZRV/0064-Z3K/07
Stammnummer
32748
Gültig
25.01.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF