Findok · UFS-Entscheidungen
UFSL RV/0493-L/04
Zurechnung von Einkünften
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0493-L/04vom 14.01.2008Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
zugerechneten Beträge wurden nicht vorgebracht und ergeben sich diese aus
den Überweisungen auf das Konto der Berufungswerberin (bis Mai 1999 ATS
6000,-- ab Juni 1999 ATS 8000,--).
Die Schätzungsgrundlagen bzw. die zugerechneten
Beträge ergeben sich daher schlüssig und nachvollziehbar.
d) Betriebsausgabenpauschale
Bei der Berechnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb
bzw. der Betriebsausgabenpauschale wurde seitens der Abgabenbehörde
offenbar irrtümlich 10 % statt 12 % berücksichtigt.
Nach den obigen Ausführungen ergeben sich demnach
folgende Einkünfte aus Gewerbebetrieb:
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1999
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2000
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Überweisungen
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86.000,00
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96.000,00
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BA
12%
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10.320,00
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11.520,00
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Einkünfte
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75.680,00
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84.480,00
Beilage:
4 Berechnungsblätter
Linz, am 14.
Jänner 2008
Normen und Schlagworte
- § 184 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/0493-L/04
- Stammnummer
- 32419
- Gültig
- 14.01.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF