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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSL RV/0493-L/04

Zurechnung von Einkünften

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0493-L/04vom 14.01.2008Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

zugerechneten Beträge wurden nicht vorgebracht und ergeben sich diese aus den Überweisungen auf das Konto der Berufungswerberin (bis Mai 1999 ATS 6000,-- ab Juni 1999 ATS 8000,--). Die Schätzungsgrundlagen bzw. die zugerechneten Beträge ergeben sich daher schlüssig und nachvollziehbar. d) Betriebsausgabenpauschale Bei der Berechnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. der Betriebsausgabenpauschale wurde seitens der Abgabenbehörde offenbar irrtümlich 10 % statt 12 % berücksichtigt. Nach den obigen Ausführungen ergeben sich demnach folgende Einkünfte aus Gewerbebetrieb: | | 1999 | 2000 | Überweisungen | 86.000,00 | 96.000,00 | BA 12% | 10.320,00 | 11.520,00 | Einkünfte | 75.680,00 | 84.480,00 Beilage: 4 Berechnungsblätter Linz, am 14. Jänner 2008

Normen und Schlagworte

ZurechnungEinkünfteBetriebseinnahmen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0493-L/04
Stammnummer
32419
Gültig
14.01.2008 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF