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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RV/2146-W/06

Vorliegen von Hochwasserschäden - Beweiswürdigung

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)RV/2146-W/06vom 23.11.2007Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (vgl Stoll, BAO-Kommentar 1715). Ein derartiger Nachweis ist insgesamt nicht erbracht worden. Eine Berücksichtigung der geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist daher mangels deren Hochwasserbedingtheit nicht möglich. Die Berufung erweist sich damit als unbegründet und war daher gemäß § 289 Abs 2 BAO abzuweisen. Wien, am 23. November 2007

Normen und Schlagworte

BeweiswürdigungHochwasserKatastrophenschadenaußergewöhnliche Belastung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Senat)
Geschäftszahl
RV/2146-W/06
Stammnummer
31472
Gültig
23.11.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF