Findok · UFS-Entscheidungen
UFSL RV/1235-L/07
Verfassungswidrigkeit der Schenkungsteuer
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1235-L/07vom 23.10.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung des KH, S, vertreten durch Dr. Mayer
GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 4020 Linz,
Kudlichstraße 41-43, vom 30. Juni 2006 gegen den Bescheid des
Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch AD RR Renate
Pfändtner, vom 26. Mai 2006 betreffend Schenkungssteuer
entschieden:
Der Berufung
wird Folge gegeben.
Der angefochtene Bescheid wird
aufgehoben.
Entscheidungsgründe
Mit Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G 23/07, hat
der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Grundtatbestand der Schenkungssteuer,
nämlich den § 1 Abs. 1 Z2 Erbschafts- und
Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG), als verfassungswidrig aufgehobenen.
Weiters hat der VfGH in seinem Erkenntnis vom 2. Oktober 2007, B 990/07,
hinsichtlich des gegenständlichen Berufungsfalles ausgesprochen, dass
dieser einem Anlassfall gleichzuhalten sei, sodass die angefochtene
Berufungsentscheidung des UFS, Außenstelle Linz, vom 5. Juni 2007,
RV/0759-L/06, wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes aufgehoben
wurde.
Aus ebendiesem Grund ist daher nunmehr im fortgesetzten
Verfahren der Berufung des KH vom 30. Juni 2006 Recht zu geben und ist der
angefochtene Schenkungssteuerbescheid vom 26. Mai 2006 aufzuheben.
Linz, am 23.
Oktober 2007
Normen und Schlagworte
- § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/1235-L/07
- Stammnummer
- 31134
- Gültig
- 23.10.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF