Findok · UFS-Entscheidungen
UFSL RV/1233-L/07
Verfassungswidrigkeit der Schenkungsteuer
geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/1233-L/07vom 23.10.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Berufungsentscheidung
Der Unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung des GÖ, E, vertreten durch Mag.
Mathias Torreiter, Steuerberater, 4020 Linz, Südtirolerstraße 9,
vom 14. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach
Urfahr, vertreten durch AD RR Renate Pfändtner, vom 29. September 2006
betreffend Schenkungssteuer entschieden:
Der Berufung
wird Folge gegeben.
Der angefochtene Bescheid wird
aufgehoben.
Entscheidungsgründe
Mit Erkenntnis vom 15. Juni 2007, G 23/07, hat
der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Grundtatbestand der Schenkungssteuer,
nämlich den § 1 Abs. 1 Z2 Erbschafts- und
Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG), als verfassungswidrig aufgehobenen.
Weiters hat der VfGH in seinem Erkenntnis vom 2. Oktober 2007,
B 932/07, hinsichtlich des gegenständlichen Berufungsfalles
ausgesprochen, dass dieser einem Anlassfall gleichzuhalten sei, sodass die
angefochtene Berufungsentscheidung des UFS, Außenstelle Linz, vom
22. Mai 2007, RV/0169-L/07, wegen Anwendung eines verfassungswidrigen
Gesetzes aufgehoben wurde.
Aus ebendiesem Grund ist daher nunmehr im fortgesetzten
Verfahren der Berufung des GÖ vom 14. Oktober 2006 Recht zu geben und
ist der angefochtene Schenkungssteuerbescheid vom 29. September 2005
aufzuheben.
Linz, am 23.
Oktober 2007
Normen und Schlagworte
- § 1 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
- Geschäftszahl
- RV/1233-L/07
- Stammnummer
- 31133
- Gültig
- 23.10.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF