Findok · Richtlinien
VB-0310
2.6. Zolltarif und Codierungen in e-Zoll in der Einfuhr
überholte Fassung (bis 19.02.2025)Richtlinie2023-0.493.341gilt ab 01.01.2021
Inhaltsverzeichnis der VB-0310
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2021 bis 19.02.2025.
Wortlaut laut Findok
2.6. Zolltarif und Codierungen in e-Zoll in der Einfuhr
(1) Die in diesem Abschnitt behandelten Einfuhrbeschränkungen sind im Zolltarif wie folgt gekennzeichnet:
1.die speziellen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse (Abschnitt 1.1.) mit der Maßnahme "VB-0310-01: Spezielle Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse " (VuB-Code "031A");
2.die allgemeinen Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse (Abschnitt 1.2.) mit der Maßnahme "VB-0310-02: Allgemeine Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse" (VuB-Code "031B");
3.die Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch (Abschnitt 1.3.) mit der Maßnahme "VB-0310-03: Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch" (VuB-Code "031C");
4.die Vermarktungsnormen für Eier (Abschnitt 1.4.) mit der Maßnahme "VB-0310-04: Vermarktungsnormen für Eier" (VuB-Code "031D");
5.die Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel (Abschnitt 1.5.) mit der Maßnahme "VB-0310-05: Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch" (VuB-Code "031E");
6.die Vermarktungsnormen für Bananen (Abschnitt 1.6.) mit der Maßnahme "VB-0310-06: Vermarktungsnormen für Bananen" (VuB-Code "031F).
(2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Informationscodes und Dokumentenartencodes zur Verfügung:
Zusätzliche Information Code
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Code
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Text
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Hinweise
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70100
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Antrag auf Durchführung der Vermarktungsnormenkontrolle
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siehe Abschnitt 2.2.1.; dieser Code ist nur bei Geflügelfleisch (Abschnitt 1.3.), bei Eiern (Abschnitt 1.4.), bei Bruteiern und Küken von Hausgeflügel (Abschnitt 1.5.) sowie bei Bananen (Abschnitt 1.6.) zulässig und darf nicht gemeinsam mit dem Code 7240 verwendet werden
Dokumentenarten
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Dokumenten-artencode
(BESCH_ART_CODE)
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Beschreibung
(KURZ_BESCHR)
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Hinweise
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N002
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Bescheinigung der Konformität mit den Vermarktungsnormen der Europäischen Union für frisches Obst und Gemüse
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siehe Abschnitt 2.2.1.; dieser Code ist nur bei Obst und Gemüse, das speziellen oder allgemeinen Vermarktungsnormen unterliegt (Abschnitt 1.1. oder 1.2.), zulässig
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7240
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EU-Kontrollbescheinigung - Vermarktungsnormenkontrolle
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siehe Abschnitt 2.2.1.; dieser Code ist nur bei Geflügelfleisch (Abschnitt 1.3.), bei Eiern (Abschnitt 1.4.), bei Bruteiern und Küken von Hausgeflügel (Abschnitt 1.5.) sowie bei Bananen (Abschnitt 1.6.) zulässig
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7241
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Beanstandungsprotokoll - Vermarktungsnormenkontrolle
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siehe Abschnitt 2.2.3.
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7242
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Freistellungsbescheinigung - Bananen
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siehe Abschnitt 2.4.5.; dieser Code ist nur bei Bananen (Abschnitt 1.6.) zulässig
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7245
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Kontrollbescheinigung eines zugelassenen Drittlandes - Vermarktungsnormenkontrolle
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siehe Abschnitt 2.4.1.2.; dieser Code ist nur bei Obst und Gemüse, das speziellen Vermarktungsnormen unterliegt (Abschnitt 1.1.), und nur bei einem in Abschnitt 2.4.1.2. genannten Ursprungsland zulässig
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7246
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Kontrollverzicht - Vermarktungsnormenkontrolle
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siehe Abschnitt 2.2.2.; dieser Code ist nur bei Obst und Gemüse, das speziellen oder allgemeinen Vermarktungsnormen unterliegt (Abschnitt 1.1. oder 1.2.), zulässig
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7259
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Ausnahme - Ware von VuB 0310 (Vermarktungsnormenkontrolle) nicht erfasst
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Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 2.4.1.1., Abschnitt 2.4.2., Abschnitt 2.4.3., Abschnitt 2.4.4. und Abschnitt 2.4.5.oder einer Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Positionen) siehe Abschnitt 1.1., Abschnitt 1.2., Abschnitt 1.3., Abschnitt 1.4. und Abschnitt 1.6.; dieser Code darf nicht gemeinsam mit einem der folgenden Codes verwendet werden: 70100, N002, 7240, 7241, 7242, 7245 oder 7246
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2023-0.493.341
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0102-IV/8/2007
- Stammnummer
- 30789
- Enthalten in Fassung
- 15, 16, 17 (geltend: 18)
- Gültig
- 01.01.2021 bis 19.02.2025
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF