Findok · UFS-Entscheidungen
UFSW RD/0042-W/07
Abweisung eines Antrages auf endgültige Abgabenfestsetzung, wenn die BE die Abgabe bereits endgültig bemessen hat
geltende FassungSonstiger BescheidRD/0042-W/07vom 06.08.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Bescheid
Der Antrag vom
11. September 2006 des LP, auf endgültige Festsetzung der Umsatzsteuer
für das Jahr 2003 wird abgewiesen.
Begründung
Der Devolutionswerber (Dw) brachte den Antrag vom
11. September 2006 auf endgültige Festsetzung der Umsatzsteuer
für das Jahr 2003 beim Finanzamt ein, nachdem mit dem Umsatzsteuerbescheid
vom 4. August 2005 die Abgabe vorläufig gemäß
§ 200 Abs. 1 BAO festgesetzt worden war. In der fristgerecht erhobenen
Berufung vom 11. August 2005 bekämpfte der Dw die Vorläufigkeit
der Abgabenfestsetzung. Zusätzlich brachte der Dw den im Spruch
angeführten Antrag auf endgültige Abgabenfestsetzung ein. Am
12. März 2007 stellt der Dw zum Antrag vom 11. September
2006 auf endgültige Festsetzung der Umsatzsteuer für das Jahr 2003
einen Devolutionsantrag. Die Entscheidungspflicht über den Antrag vom
11. September 2006 ist nach Fristablauf gemäß
§ 311
Abs. 4 BAO auf den unabhängigen Finanzsenat übergegangen.
Mit Berufungsentscheidung vom 24. Juli 2007,
RV/2143-W/06, zugestellt am 31. Juli 2007, hat der unabhängige
Finanzsenat über die die Umsatzsteuer für das Jahr 2003 betreffende
Berufung entschieden und die Abgabe endgültig festgesetzt. Da die genannte
Berufungsentscheidung bereits dem Parteiwillen entspricht, war
spruchgemäß zu entscheiden.
Wien, am 6.
August 2007
Normen und Schlagworte
- § 85 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 311 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Sonstiger Bescheid
- Geschäftszahl
- RD/0042-W/07
- Stammnummer
- 29870
- Gültig
- 06.08.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF