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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSW RD/0042-W/07

Abweisung eines Antrages auf endgültige Abgabenfestsetzung, wenn die BE die Abgabe bereits endgültig bemessen hat

geltende FassungSonstiger BescheidRD/0042-W/07vom 06.08.2007
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Bescheid Der Antrag vom 11. September 2006 des LP, auf endgültige Festsetzung der Umsatzsteuer für das Jahr 2003 wird abgewiesen. Begründung Der Devolutionswerber (Dw) brachte den Antrag vom 11. September 2006 auf endgültige Festsetzung der Umsatzsteuer für das Jahr 2003 beim Finanzamt ein, nachdem mit dem Umsatzsteuerbescheid vom 4. August 2005 die Abgabe vorläufig gemäß § 200 Abs. 1 BAO festgesetzt worden war. In der fristgerecht erhobenen Berufung vom 11. August 2005 bekämpfte der Dw die Vorläufigkeit der Abgabenfestsetzung. Zusätzlich brachte der Dw den im Spruch angeführten Antrag auf endgültige Abgabenfestsetzung ein. Am 12. März 2007 stellt der Dw zum Antrag vom 11. September 2006 auf endgültige Festsetzung der Umsatzsteuer für das Jahr 2003 einen Devolutionsantrag. Die Entscheidungspflicht über den Antrag vom 11. September 2006 ist nach Fristablauf gemäß § 311 Abs. 4 BAO auf den unabhängigen Finanzsenat übergegangen. Mit Berufungsentscheidung vom 24. Juli 2007, RV/2143-W/06, zugestellt am 31. Juli 2007, hat der unabhängige Finanzsenat über die die Umsatzsteuer für das Jahr 2003 betreffende Berufung entschieden und die Abgabe endgültig festgesetzt. Da die genannte Berufungsentscheidung bereits dem Parteiwillen entspricht, war spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 6. August 2007

Normen und Schlagworte

AnbringenAntragEntscheidungspflichtDevolution

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Sonstiger Bescheid
Geschäftszahl
RD/0042-W/07
Stammnummer
29870
Gültig
06.08.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF