Findok · Richtlinien
VB-0320
5.2.11. Maul- und Klauenseuche - Verbringungsbeschränkungen gegenüber dem Vereinigten Königreich
überholte Fassung (bis 28.08.2007)RichtlinieBMF-010311/0063-IV/8/2007gilt ab 10.08.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0320
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 10.08.2007 bis 28.08.2007.
Wortlaut laut Findok
5.2.11. Maul- und Klauenseuche - Verbringungsbeschränkungen gegenüber dem Vereinigten Königreich
(1) Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat mit Kundmachung vom 7. August 2007, GZ. 74100/0083-IV/B/5/2007, Schutzmaßnahmen betreffend die Verbringung von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und anderen Paarhufern aus Großbritannien erlassen. Demnach ist das innergemeinschaftliche Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und anderen Paarhufern, sowie Fleisch, Hackfleisch, Separatorenfleisch und Fleischzubereitungen, Milch und Milcherzeugnissen, Samen, Eizellen und Embryonen, Häuten und Fellen, Mist und Jauche dieser Tiere, aus Großbritannien nach beziehungsweise durch Österreich verboten. Die Verbringung lebender Tiere aus anderen Gebieten des Vereinigten Königreiches, beziehungsweise die innergemeinschaftliche Verbringung von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen, Samen, Eizellen und Embryonen, Häuten und Fellen, Mist und Jauche aus dem Vereinigten Königreich ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
(2) Link zur Kundmachung:
http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/attachments/1/4/8/CH0066/CMS1186588416755/kundmachung.pdf
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0063-IV/8/2007
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0032-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27333
- Enthalten in Fassung
- 3 (geltend: 45)
- Gültig
- 10.08.2007 bis 28.08.2007
- Stand Bestandsliste
- 02.10.2026 06:15
- Von uns abgerufen
- 02.10.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF