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Findok · Richtlinien

VB-0320

5.2.11. Maul- und Klauenseuche - Verbringungsbeschränkungen gegenüber dem Vereinigten Königreich

überholte Fassung (bis 13.09.2007)RichtlinieBMF-010311/0092-IV/8/2007gilt ab 29.08.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0320

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 29.08.2007 bis 13.09.2007.

Wortlaut laut Findok

5.2.11. Maul- und Klauenseuche - Verbringungsbeschränkungen gegenüber dem Vereinigten Königreich (1) Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat mit Kundmachung vom 729. August 2007, GZ. 74100/00830089-IV/B/5/2007, Schutzmaßnahmen betreffend die Verbringung von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und anderen Paarhufern aus Großbritannien erlassen. Demnach ist das innergemeinschaftliche Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen und anderen Paarhufern, sowie Fleisch, Hackfleisch, Separatorenfleisch und Fleischzubereitungen, Milch und Milcherzeugnissen, Samen, Eizellen und Embryonen, Häuten und Fellen, Mist und Jauche dieser Tiere, aus Großbritannien nach beziehungsweise durch Österreich verboten. Die Verbringung lebender Tiere aus anderen Gebieten des Vereinigten Königreiches, beziehungsweise die innergemeinschaftliche Verbringung von Fleisch, Fleischerzeugnissen, Milch und Milcherzeugnissen, Samen, Eizellen und Embryonen, Häuten und Fellen, Mist und Jauche aus dem Vereinigten Königreich ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. (2) Link zur Kundmachung: http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/attachments/17/47/85/CH0066CH0061/CMS1186588416755CMS1188394004226/kundmachung.pdfavn_sondernummer.pdf

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0092-IV/8/2007
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0032-IV/8/2007
Stammnummer
27333
Enthalten in Fassung
4 (geltend: 45)
Gültig
29.08.2007 bis 13.09.2007
Stand Bestandsliste
02.10.2026 06:15
Von uns abgerufen
02.10.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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