Findok · Richtlinien
VB-0320
3.5. Teilung von Sendungen unter zollamtlicher Überwachung
überholte Fassung (bis 31.01.2020)RichtlinieBMF-010311/0076-III/11/2019gilt ab 01.07.2013
Inhaltsverzeichnis der VB-0320
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.07.2013 bis 31.01.2020.
Wortlaut laut Findok
3.5. Teilung von Sendungen unter zollamtlicher Überwachung
(1) Soll eine vom Grenztierarzt veterinärbehördlich abgefertigte Sendung vor der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr geteilt werden, so ist je nach Zuständigkeit in den Mitgliedstaaten vom Grenztierarzt, vom Amtstierarzt oder von der Zollbehörde für jede Teilsendung eine amtlich beglaubigte Kopie des GVDE auszustellen. In Österreich erfolgt die Ausstellung derartiger Kopien durch die Zollbehörde.
In den amtlich beglaubigten Kopien des GVDE sind neben den Feldern 12 (Zahl und Art der Packstücke), 14 (Bruttogewicht), 15 (Nettogewicht), Feld 16 (Plombennummer und Behältnisnummer) die entsprechenden Daten der jeweiligen Teilsendung zu vermerken und amtlich zu bestätigen. Ferner ist auf dem Original im Feld 43 (weiteres GVDE) ein entsprechender Vermerk hinsichtlich der ausgestellten Kopien aufzunehmen. Das Original und die amtlich beglaubigten Kopien sind dem Anmelder auszufolgen.
(2) Hat der Grenztierarzt auf dem Original im Feld 33 eine Entscheidung getroffen (dieses Feld ist zu verwenden, wenn Sendungen unter zollamtlicher Überwachung zu einem spezifischen Bestimmungsort befördert werden müssen), ist die Ausstellung einer beglaubigten Kopie nicht zulässig.
(3) Die Teilung von Sendungen unter zollamtlicher Überwachung ist bei e-zoll im Feld 44 der Zollanmeldung durch den Informationscode "70950" zu beantragen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0076-III/11/2019
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0032-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27333
- Enthalten in Fassung
- 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28 (geltend: 45)
- Gültig
- 01.07.2013 bis 31.01.2020
- Stand Bestandsliste
- 02.10.2026 06:15
- Von uns abgerufen
- 02.10.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF