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Findok · Richtlinien

VB-0320

3.9. Zolltarif und Codierungen in e-zoll

überholte Fassung (bis 31.01.2017)RichtlinieBMF-010311/0082-IV/8/2016gilt ab 07.02.2012

Inhaltsverzeichnis der VB-0320

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 07.02.2012 bis 31.01.2017.

Wortlaut laut Findok

3.9. Zolltarif und Codierungen in e-zoll (1) Die veterinärrechtlichen Beschränkungen für Tiere, tierische Rohstoffe und Erzeugnisse und Gegenstände, die Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0320: Tierseuchenrecht" (VuB-Code "0320") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Informationscodes und Dokumentenartencodes zur Verfügung: Zusätzliche Information Code | Code | Text | Hinweise | 70900 | Kontrolle durch den Grenztierarzt erforderlich | siehe Abschnitt 2.1. und Abschnitt 3.1.; dieser Code darf nicht gemeinsam mit dem Code 7299 verwendet werden | 70950 | Teilung von grenztierärztlich abgefertigten Sendungen | siehe Abschnitt 3.5.; dieser Code darf nicht gemeinsam mit dem Code 7299 verwendet werden   Dokumentenarten | Dokumenten-artencode (BESCH_ART_CODE) | Beschreibung (KURZ_BESCHR) | Hinweise | N853 | Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr (GVDE) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 für die Veterinärkontrolle von Erzeugnissen | siehe Abschnitt 1.2.11., Abschnitt 3.1., Abschnitt 3.3., Abschnitt 3.6. und Anlage 3 Muster 1; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes 7280, 7281, 7282, 7283, 7284 oder 7286 zulässig | C640 | Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr (GVDE) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 282/2004 für die Veterinärkontrolle von lebenden Tieren | siehe Abschnitt 1.2.11., Abschnitt 3.1., Abschnitt 3.3., Abschnitt 3.6. und Anlage 3 Muster 2; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes 7280, 7281, 7282, 7285 oder 7286 zulässig | 7280 | Entscheidung des Grenztierarztes - Ware für Umladung (Feld 30 GVDE-Ware / Feld 33 GVDE-Tiere) zugelassen | siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes N853 oder C640 zulässig | 7281 | Entscheidung des Grenztierarztes - Ware zur Durchfuhr (Feld 31 GVDE-Ware / Feld 34 GVDE-Tiere) zugelassen | siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes N853 oder C640 zulässig | 7282 | Entscheidung des Grenztierarztes - Ware für den Binnenmarkt (Feld 32 GVDE-Ware / Feld 35 GVDE-Tiere) zugelassen | siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes N853 oder C640 zulässig | 7283 | Entscheidung des Grenztierarztes - Ware zur überwachten Beförderung (Feld 33 GVDE-Ware) zugelassen | siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit dem Code N853 zulässig | 7284 | Entscheidung des Grenztierarztes - Ware zu spezifischem Zolllagerverfahren (Feld 34 GVDE-Ware) zugelassen | siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit dem Code N853 zulässig | 7285 | Entscheidung des Grenztierarztes - Ware zeitweilig zugelassen (Feld 36 GVDE-Tiere) | siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit dem Code C640 zulässig | 7286 | Entscheidung des Grenztierarztes - Zurückgewiesene Sendung (Feld 35 GVDE-Ware / Feld 38 GVDE-Tiere) | siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes N853 oder C640 zulässig | 7299 | Ausnahme - Ware von VuB 0320 (Tierseuchenrecht) nicht erfasst | Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.2.1. und Abschnitt 4.2.2. oder einer Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Positionen) siehe Abschnitt 1.2.10., Abschnitt 2.1., Abschnitt 3.1. und Anlage 1; dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes 70900, 70950, N853 oder C640 verwendet werden  

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0082-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0032-IV/8/2007
Stammnummer
27333
Enthalten in Fassung
16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 (geltend: 45)
Gültig
07.02.2012 bis 31.01.2017
Stand Bestandsliste
02.10.2026 06:15
Von uns abgerufen
02.10.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF