Findok · Richtlinien
VB-0320
3.9. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
überholte Fassung (bis 06.02.2012)RichtlinieBMF-010311/0019-IV/8/2012gilt ab 25.01.2012
Inhaltsverzeichnis der VB-0320
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 25.01.2012 bis 06.02.2012.
Wortlaut laut Findok
3.9. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
(1) Die veterinärrechtlichen Beschränkungen für Tiere, tierische Rohstoffe und Erzeugnisse und Gegenstände, die Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0320: Tierseuchenrecht" (VuB-Code "0320") gekennzeichnet.
(2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Informationscodes und Dokumentenartencodes zur Verfügung:
Zusätzliche Information Code
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Code
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Text
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Hinweise
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70900
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Kontrolle durch den Grenztierarzt erforderlich
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siehe Abschnitt 2.1. und Abschnitt 3.1.; dieser Code darf nicht gemeinsam mit dem Code 7299 verwendet werden
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70950
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Teilung von grenztierärztlich abgefertigten Sendungen
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siehe Abschnitt 3.5.; dieser Code darf nicht gemeinsam mit dem Code 7299 verwendet werden
Dokumentenarten
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Dokumenten-artencode
(BESCH_ART_CODE)
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Beschreibung
(KURZ_BESCHR)
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Hinweise
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N853
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Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr (GVDE) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 für die Veterinärkontrolle von Erzeugnissen
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siehe Abschnitt 1.2.11., Abschnitt 3.1., Abschnitt 3.3., Abschnitt 3.6. und Anlage 3 Muster 1; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes 7280, 7281, 7282, 7283, 7284 oder 7286 zulässig
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C640
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Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr (GVDE) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 282/2004 für die Veterinärkontrolle von lebenden Tieren
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siehe Abschnitt 1.2.11., Abschnitt 3.1., Abschnitt 3.3., Abschnitt 3.6. und Anlage 3 Muster 2; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes 7280, 7281, 7282, 7285 oder 7286 zulässig
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7280
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Entscheidung des Grenztierarztes - Ware für Umladung (Feld 30 GVDE-Ware / Feld 33 GVDE-Tiere) zugelassen
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siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes N853 oder C640 zulässig
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7281
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Entscheidung des Grenztierarztes - Ware zur Durchfuhr (Feld 31 GVDE-Ware / Feld 34 GVDE-Tiere) zugelassen
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siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes N853 oder C640 zulässig
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7282
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Entscheidung des Grenztierarztes - Ware für den Binnenmarkt (Feld 32 GVDE-Ware / Feld 35 GVDE-Tiere) zugelassen
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siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes N853 oder C640 zulässig
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7283
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Entscheidung des Grenztierarztes - Ware zur überwachten Beförderung (Feld 33 GVDE-Ware) zugelassen
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siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit dem Code N853 zulässig
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7284
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Entscheidung des Grenztierarztes - Ware zu spezifischem Zolllagerverfahren (Feld 34 GVDE-Ware) zugelassen
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siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit dem Code N853 zulässig
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7285
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Entscheidung des Grenztierarztes - Ware zeitweilig zugelassen (Feld 36 GVDE-Tiere)
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siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit dem Code C640 zulässig
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7286
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Entscheidung des Grenztierarztes - Zurückgewiesene Sendung (Feld 35 GVDE-Ware / Feld 38 GVDE-Tiere)
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siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes N853 oder C640 zulässig
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7299
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Ausnahme - Ware von VuB 0320 (Tierseuchenrecht) nicht erfasst
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Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.2.1. und Abschnitt 4.2.2.oder einer Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Positionen) siehe Abschnitt 1.2.10., Abschnitt 2.1., Abschnitt 3.1. und Anlage 1; dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes 70900, 70950, N853 oder C640 verwendet werden
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0019-IV/8/2012
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0032-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27333
- Enthalten in Fassung
- 15 (geltend: 45)
- Gültig
- 25.01.2012 bis 06.02.2012
- Stand Bestandsliste
- 02.10.2026 06:15
- Von uns abgerufen
- 02.10.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF