Findok · Richtlinien
VB-0320
1.3. Zweifelsfragen
überholte Fassung (bis 31.10.2019)RichtlinieBMF-010311/0022-IV/8/2017gilt ab 01.09.2016
Inhaltsverzeichnis der VB-0320
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.09.2016 bis 31.10.2019.
Wortlaut laut Findok
1.3. Zweifelsfragen
(1) Bestehen in Angelegenheiten dieser Findok Zweifelsfragen, die durch die Zollämter nicht ausreichend geklärt werden können, bestehen keine Einwände, durch Rückfrage beim nächstgelegenen Grenztierarzt (siehe Anlage 2) bzw. in der Veterinärverwaltung im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (siehe Abs. 2) eine entsprechende Klärung herbeizuführen.
(2) Die Veterinärfachbeamten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, Abteilung II/B/10 (veterinärbehördliche Einfuhrkontrolle), Telefon-Nr. 01/711 00, Durchwahl 4813644813 oder 4833644833, sind jeweils Montag bis Freitag von 09.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0022-IV/8/2017
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0032-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27333
- Enthalten in Fassung
- 26, 27 (geltend: 45)
- Gültig
- 01.09.2016 bis 31.10.2019
- Stand Bestandsliste
- 02.10.2026 06:15
- Von uns abgerufen
- 02.10.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF