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Findok · Richtlinien

VB-0320

1.3. Zweifelsfragen

überholte Fassung (bis 31.10.2019)RichtlinieBMF-010311/0022-IV/8/2017gilt ab 01.09.2016

Inhaltsverzeichnis der VB-0320

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.09.2016 bis 31.10.2019.

Wortlaut laut Findok

1.3. Zweifelsfragen (1) Bestehen in Angelegenheiten dieser Findok Zweifelsfragen, die durch die Zollämter nicht ausreichend geklärt werden können, bestehen keine Einwände, durch Rückfrage beim nächstgelegenen Grenztierarzt (siehe Anlage 2) bzw. in der Veterinärverwaltung im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (siehe Abs. 2) eine entsprechende Klärung herbeizuführen. (2) Die Veterinärfachbeamten des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen, Abteilung II/B/10 (veterinärbehördliche Einfuhrkontrolle), Telefon-Nr. 01/711 00, Durchwahl 4813644813 oder 4833644833, sind jeweils Montag bis Freitag von 09.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0022-IV/8/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0032-IV/8/2007
Stammnummer
27333
Enthalten in Fassung
26, 27 (geltend: 45)
Gültig
01.09.2016 bis 31.10.2019
Stand Bestandsliste
02.10.2026 06:15
Von uns abgerufen
02.10.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF