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Findok · Richtlinien

VB-0320

1.3. Zweifelsfragen

überholte Fassung (bis 31.01.2020)RichtlinieBMF-010311/0076-III/11/2019gilt ab 01.11.2019

Inhaltsverzeichnis der VB-0320

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.11.2019 bis 31.01.2020.

Wortlaut laut Findok

1.3. Zweifelsfragen (1) Bestehen in Angelegenheiten dieser Findok Zweifelsfragen, die durch die Zollämter nicht ausreichend geklärt werden können, bestehen keine Einwände, durch Rückfrage beim nächstgelegenen Grenztierarzt (siehe Anlage 2) bzw. in der Veterinärverwaltung im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und FrauenKonsumentenschutz (siehe Abs. 2) eine entsprechende Klärung herbeizuführen. (2) Die Veterinärfachbeamten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und FrauenKonsumentenschutz, Abteilung IIIX/B/10 (veterinärbehördliche Einfuhrkontrolle), Telefon-Nr. 01/711 00, Durchwahl 644813 oder 644833, sind jeweils Montag bis Freitag von 09.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0076-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0032-IV/8/2007
Stammnummer
27333
Enthalten in Fassung
28 (geltend: 45)
Gültig
01.11.2019 bis 31.01.2020
Stand Bestandsliste
02.10.2026 06:15
Von uns abgerufen
02.10.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF