Findok · Richtlinien
VB-0320
5.2.7 Schweinepest - Sperrkundmachung gegenüber bestimmten Mitgliedstaaten
überholte Fassung (bis 18.05.2008)RichtlinieBMF-010311/0009-IV/8/2008gilt ab 01.02.2008
Inhaltsverzeichnis der VB-0320
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.02.2008 bis 18.05.2008.
Wortlaut laut Findok
5.2.7 Schweinepest - Sperrkundmachung gegenüber bestimmten Mitgliedstaaten
(1) Gemäß der Kundmachung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen vom 15. März 2007, GZ. 74100/00270007-IV/B/5/20072008, kundgemacht in den "Amtlichen Veterinärnachrichten" vom 1928. März 2007Jänner 2008, Nr. 212a/2007, ist das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Schweinen sowie Schweinesamen, Eizellen und Embryonen von Schweinen aus bestimmten Gebieten Deutschlands, Frankreichs, Ungarns, der Slowakei und Bulgariens nach und durch Österreich verboten.
(2) Lebende Schweine sowie Schweinesamen, Eizellen und Embryonen von Schweinen aus Deutschland, Frankreich, Ungarn, der Slowakei und Bulgarien dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen nach oder durch Österreich verbracht werden. Die Gesundheitsbescheinigungen, die Sendungen von lebenden Schweinen, Schweinesamen sowie Eizellen und Embryonen von Schweinen beigefügt sind, müssen folgenden zusätzlichen Vermerk aufweisen:
"Tiere bzw. Schweinesperma oder Embryonen/Eizellen gemäß der Entscheidung 2006/805/EG der Kommission vom 24. November 2006 mit Maßnahmen zum Schutz gegen die klassische Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten."
(3) Link zur Kundmachung:
http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/attachments/68/49/89/CH0061/CMS1174306265578CMS1201535498095/62.pdf
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0009-IV/8/2008
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0032-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27333
- Enthalten in Fassung
- 6 (geltend: 45)
- Gültig
- 01.02.2008 bis 18.05.2008
- Stand Bestandsliste
- 02.10.2026 06:15
- Von uns abgerufen
- 02.10.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF