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Findok · Richtlinien

ZK-0612

0.3. Zollverfahren

geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0532-IV/6/2016gilt ab 04.08.2016

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Wortlaut laut Findok

0.3. Zollverfahren Die Bewilligung zur Teilnahme am lnformatikverfahren gemäß § 55 Absatz 2 ZollR-DG stellt eine - die Verfahrensbewilligungen gegebenenfalls überspannende - "horizontale" Bewilligung dar, die die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Abgabe elektronischer Zollanmeldungen und sonstiger elektronischer Mitteilungen regelt. Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bewilligung zur Teilnahme am lnformatikverfahren greift daher in die nachstehend angeführten Verfahrensbewilligungen ("vertikale" Bewilligungen) nicht ein: Wirtschaftliche Verfahren Veredelung, Umwandlung, Vorübergehende Verwendung Zolllager Versandverfahren NCTS - zugelassener Versender/Empfänger (Ordnungsbegriff wird bereits bei Informatikbewilligung generiert) Carnet TIR - zugelassener Empfänger Sicherheitsleistung im Versandverfahren Achtung: Die bestehenden NCTS-Bewilligungen sind auf eine verfahrensrechtliche Bewilligung zum zugelassenen Versender/Empfänger zu reduzieren, dh. dass zugelassene Warenorte und sämtliche Belange des Informatikverfahrens in einer eigens zu erteilenden Informatikbewilligung zu erfassen sind. Vereinfachte Verfahren Vereinfachtes Anmeldeverfahren (Artikel 76 Abs. 1 Buchstabe b ZK) Anschreibeverfahren (Artikel 76 Abs. 1 Buchstabe c ZK) Vereinfachtes Verfahren Ausfuhrerstattung Typ 3 sonstige Bewilligungen: Ermächtigter Ausführer Besondere Verwendung Maschinen in Teilsendungen Einzelmitteilung - Zollwert Zahlungsaufschub

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0532-IV/6/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
7 (geltend: 7)
Gültig
04.08.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF