Findok · Richtlinien
ZK-0612
0.3. Zollverfahren
geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0532-IV/6/2016gilt ab 04.08.2016
Inhaltsverzeichnis der ZK-0612
Wortlaut laut Findok
0.3. Zollverfahren
Die Bewilligung zur Teilnahme am lnformatikverfahren gemäß § 55 Absatz 2 ZollR-DG stellt eine - die Verfahrensbewilligungen gegebenenfalls überspannende - "horizontale" Bewilligung dar, die die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Abgabe elektronischer Zollanmeldungen und sonstiger elektronischer Mitteilungen regelt.
Dieentfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) Bewilligung zur Teilnahme am lnformatikverfahren greift daher in die nachstehend angeführten Verfahrensbewilligungen ("vertikale" Bewilligungen) nicht ein:
Wirtschaftliche Verfahren
Veredelung, Umwandlung, Vorübergehende Verwendung
Zolllager
Versandverfahren
NCTS - zugelassener Versender/Empfänger (Ordnungsbegriff wird bereits bei Informatikbewilligung generiert)
Carnet TIR - zugelassener Empfänger
Sicherheitsleistung im Versandverfahren
Achtung:
Die bestehenden NCTS-Bewilligungen sind auf eine verfahrensrechtliche Bewilligung zum zugelassenen Versender/Empfänger zu reduzieren, dh. dass zugelassene Warenorte und sämtliche Belange des Informatikverfahrens in einer eigens zu erteilenden Informatikbewilligung zu erfassen sind.
Vereinfachte Verfahren
Vereinfachtes Anmeldeverfahren (Artikel 76 Abs. 1 Buchstabe b ZK)
Anschreibeverfahren (Artikel 76 Abs. 1 Buchstabe c ZK)
Vereinfachtes Verfahren Ausfuhrerstattung Typ 3
sonstige Bewilligungen:
Ermächtigter Ausführer
Besondere Verwendung
Maschinen in Teilsendungen
Einzelmitteilung - Zollwert
Zahlungsaufschub
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0532-IV/6/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0044-IV/6/2007
- Stammnummer
- 27190
- Enthalten in Fassung
- 7 (geltend: 7)
- Gültig
- 04.08.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF