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Findok · Richtlinien

ZK-0612

0.3. Zollverfahren

überholte Fassung (bis 30.09.2012)RichtlinieBMF-010313/0044-IV/6/2007gilt ab 17.07.2006

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 17.07.2006 bis 30.09.2012.

Wortlaut laut Findok

0.3. Zollverfahren Die Bewilligung zur Teilnahme am lnformatikverfahren gemäß § 55 Absatz 2 ZollR-DG stellt eine - die Verfahrensbewilligungen gegebenenfalls überspannende - "horizontale" Bewilligung dar, die die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Abgabe elektronischer Zollanmeldungen und sonstiger elektronischer Mitteilungen regelt. Die Bewilligung zur Teilnahme am lnformatikverfahren greift daher in die nachstehend angeführten Verfahrensbewilligungen ("vertikale" Bewilligungen) nicht ein: Wirtschaftliche Verfahren Veredelung, Umwandlung, Vorübergehende Verwendung Zolllager Versandverfahren NCTS - zugelassener Versender/Empfänger (Ordnungsbegriff wird bereits bei Informatikbewilligung generiert) Carnet TIR - zugelassener Empfänger Sicherheitsleistung im Versandverfahren Achtung: Die bestehenden NCTS-Bewilligungen sind auf eine verfahrensrechtliche Bewilligung zum zugelassenen Versender/Empfänger zu reduzieren, dh. dass zugelassene Warenorte und sämtliche Belange des Informatikverfahrens in einer eigens zu erteilenden Informatikbewilligung zu erfassen sind. Vereinfachte Verfahren Vereinfachtes Anmeldeverfahren (Artikel 76 (1) b ZK) Anschreibeverfahren (Artikel 76 (1) c ZK) Vereinfachtes Verfahren Ausfuhrerstattung Typ 3 sonstige Bewilligungen: Ermächtigter Ausführer Besondere Verwendung Maschinen in Teilsendungen Einzelmitteilung - Zollwert Zahlungsaufschub  

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 7)
Gültig
17.07.2006 bis 30.09.2012
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF