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Findok · Richtlinien

ZK-0612

7.3. Nacherfassung der Kontrollergebnisse

geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0532-IV/6/2016gilt ab 04.08.2016

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Wortlaut laut Findok

7.3. Nacherfassung der Kontrollergebnisse Beientfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580) erfolgter Kontrolle sind die auf der Notfallanmeldung eingetragenen Kontrollergebnisse in e-zoll bei den zugehörigen nachträglich übermittelten Anmeldungen nach zu erfassen und erst dann ist die Überwachung in der betreffenden Liste zu beenden. 7.4. Vorgangsweise bei verzögerter Verarbeitung bzw. Freigabe Werden Zollanmeldungen, für die aufgrund von Verarbeitungsproblemen in e-zoll das Notfallverfahren angewendet wurde, nach dem Ende des Notfallverfahrens weiterverarbeitet bzw. freigegeben, ist wie folgt vorzugehen: 7.4.1. Einfuhr Die FRN zur Notfallanmeldung für die betreffende Einfuhrsendung ist unter Hinweis auf die CRN, der in e-zoll verarbeiteten Zollanmeldung, zu stornieren. 7.4.2. Ausfuhr Soweit die Ausfuhrsendung noch nicht vom Warenort wegbefördert wurde bzw. noch nicht bei der Ausgangszollstelle unter Vorlage der Notfall-Ausfuhranmeldung gestellt wurde, kann das in e-zoll erstellte Ausfuhrbegleitdokument anstelle der Notfall-Ausfuhranmeldung verwendet werden, sofern sichergestellt ist, dass dieses bei der Ausgangszollstelle im Zuge der Gestellung der Ausfuhrwaren vorgelegt werden kann. In diesem Fall ist die FRN unter Hinweis auf die CRN der Ausfuhranmeldung zu stornieren. Wurden die Ausfuhrwaren bereits unter Vorlage der Notfallanmeldung bei der Ausgangszollstelle gestellt und die Ausgangsförmlichkeiten erledigt, so ist die Ausfuhranmeldung im e-zoll System unter Hinweis auf die FRN der Notfallanmeldung zu stornieren.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0532-IV/6/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
7 (geltend: 7)
Gültig
04.08.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF