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Findok · Richtlinien

ZK-0612

5.2. Art der Übermittlung

überholte Fassung (bis 30.09.2012)RichtlinieBMF-010313/0044-IV/6/2007gilt ab 17.07.2006

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 17.07.2006 bis 30.09.2012.

Wortlaut laut Findok

5.2. Art der Übermittlung Die Übermittlung der Zollanmeldung hat mittels Fax unter Verwendung eines dafür vorgegebenen Fax-Deckblattes (siehe Muster laut Anlage 7 - Faxdeckblatt Anmeldung) zu erfolgen. Angaben am Deckblatt bei Anmeldung mit Einheitspapier: LRN, MRN oder CRN (soweit vorhanden) Daten des Wirtschaftsbeteiligten Name des Sachbearbeiters, Telefon- und Fax-Nr. Warenort (TIN und Anschrift) zuständiges Zollamt-Kundenteam Verfahren für das die Anmeldung abgegeben wird (Einfuhr, Ausfuhr, Transit,...) Zusätzliche Angaben bei Anm. gem. 76-1-b: Ordnungsbegriff (Bewilligungsnummer "Vereinfachtes Anmeldeverfahren") Dieses Faxdeckblatt ist je Sendung zu verwenden und gemeinsam mit der Zollanmeldung an das für den Warenort zuständige Kundenteam (innerhalb dessen Öffnungszeiten) bzw. an Triple C Austria (außerhalb der Öffnungszeiten des zuständigen Kundenteams - Fax-Nr.: 02622/24402-250 oder 251) zu übermitteln.   5.2.1. Kontingent-/Plafondmeldung Bei Anmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, mit denen Begünstigungen im Rahmen von Zollkontingenten oder Zollplafonds beantragt werden, ist vom Anmelder zusätzlich die Anmeldung als Kontingent/Plafondmeldung an die Kontingentstelle beim Zollamt Wels - Zollstelle Suben zu faxen (Fax-Nr.: 07711 - 2650).  

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 7)
Gültig
17.07.2006 bis 30.09.2012
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF