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Findok · Richtlinien

ZK-0612

5.2. Art der Übermittlung

überholte Fassung (bis 08.10.2012)RichtlinieBMF-010313/0603-IV/6/2012gilt ab 01.10.2012

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.10.2012 bis 08.10.2012.

Wortlaut laut Findok

5.2. Art der Übermittlung 5.2.1. Telefax-Übermittlung Die Übermittlung der Zollanmeldung hat grundsätzlich mittels Fax unter Verwendung eines dafür vorgegebenen Fax-Deckblattes (siehe Muster laut Anlage 75 - Faxdeckblatt Anmeldung) zu erfolgen. Hinweis: Bei Übermittlung der Anmeldung mittels Fax kann es aufgrund der technischen Gegebenheiten zu längeren Übertragungszeiten kommen. Für jede Zollanmeldung im Notfallverfahren ist ein entsprechendes Faxdeckblatt zu erstellen und gemeinsam mit der Zollanmeldung an das für den Warenort zuständige Kundenteam (innerhalb dessen Öffnungszeiten) bzw. an Triple C Austria (außerhalb der Öffnungszeiten des zuständigen Kundenteams - Fax-Nr.: +43 (0) 2622/82465 und 82478) zu übermitteln. Als Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung gilt der auf der Telefaxbestätigung vermerkte Zeit- und Datumsandruck. Angaben am Deckblatt bei Anmeldung mit Einheitspapier: LRN, MRN oder CRN (soweit vorhanden) Daten des Wirtschaftsbeteiligten Name des Sachbearbeiters, Telefon- und Fax-Nr. Warenort (TIN und genaue Anschrift, zuständiges Zollamt-Kundenteam - siehe Abschnitt 1.4.) zuständiges Zollamt-KundenteamFRN (siehe Abschnitt 5.3.) Verfahren, für das die Anmeldung abgegeben wird (Einfuhr, Ausfuhr, Transit,...) bei Zollanmeldungen gemäß Artikel 76 Abs. 1 Buchstabe b ZK die Bewilligungsnummer "Vereinfachtes Anmeldeverfahren" (e-zoll Ordnungsbegriff) im Falle eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEOC bzw. AEOF) die Nummer des AEO-Zertifikats bei Vorab-Mailübermittlung das Datum und die Uhrzeit des Mailversands zollamtliche Bestätigung von Unterlagen, falls erforderlich Freigabevermerk erforderlich, sofern eine Fax- bzw. Mailrückmeldung mit dem Freigabevermerk des Zollamtes auf der Zollanmeldung erforderlich ist (sofern auch eine Originalbestätigung erforderlich ist, siehe Abschnitt 5.2.2.) Zusätzliche Angaben bei Anm. gem. 76-1-b: 5.2.2. E-Mail-Übermittlung Ordnungsbegriff (Bewilligungsnummer "Vereinfachtes Anmeldeverfahren") Dieses Faxdeckblatt ist je Sendung zu verwenden und gemeinsamEs besteht auch die Möglichkeit, die gesamte Anmeldung vorab mit der ZollanmeldungE-Mail an das für den Warenort zuständige Kundenteam (innerhalb dessen Öffnungszeiten) bzw. an Triple C Austria (außerhalb der Öffnungszeiten des zuständigen Kundenteams - Fax-Nr.: 02622/24402-250 oder 251) zu übermitteln. Je Zollanmeldung ist nur eine E-Mail zulässig!!! In der zugehörigen E-Mail ist als Betreff die FRN (zB "FRN F12AT10ATF00000259") sowie ein Verweis auf Einfuhr ("IM") bzw. Ausfuhr ("EX") anzugeben. Ist der Wirtschaftsbeteiligte auch ein AEOC bzw. AEOF und wird die betreffende Zollanmeldung ausschließlich als indirekter Vertreter abgegeben, so ist zusätzlich im Betreff auch der Vermerk "AEO" aufzunehmen. Ist zur betreffenden Zollanmeldung auch eine zollamtliche Originalbestätigung von Unterlagen erforderlich, so ist zusätzlich im Mail-Betreff auch der Hinweis "BESTÄTIGUNG" aufzunehmen. Beispiel - Mailbetreff: AEO: FRN F12AT10ATF00000259 IM AEO ohne AEO: FRN F12AT10ATF00000259 IM mit zollamtlicher Bestätigung: FRN F12AT10ATF00000259 IM AEO BESTÄTIGUNG Ergänzend zu dem Vorab-Mail sind sodann zusätzlich das Fax-Deckblatt sowie die erste Seite der Zollanmeldung mittels Fax an das zuständige Kundenteam zu übermitteln. 5.2.3. Direkte Vorlage beim Kundenteam bzw. Kontrollorgan Die entsprechenden Zollanmeldungen (zweifach einschließlich aller erforderlichen Unterlagen) können jedoch auch direkt beim zuständigen Kundenteam bzw. dem für die direkte Abfertigung am zugelassenen Warenort abgestellten Kontrollorgan vorgelegt werden, wobei in diesen Fällen das Fax-Deckblatt entfällt. 5.2.15.2.4. Kontingent-/Plafondmeldung Bei Anmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, mit denen Begünstigungen im Rahmen von Zollkontingenten oder Zollplafonds beantragt werden, ist vom Anmelder zusätzlich die Anmeldung als Kontingent/Plafondmeldung an die Kontingentstelle beim Zollamt Wels - Zollstelle Suben zu faxen (Fax-Nr.: 07711 - 2650+43 (0) 1 51433 5965082). 5.3. Evidenzierung Zur Evidenzierung der Anmeldungen im Notfallverfahren sind diese mit einer "Fallback Reference Number" (FRN) zu versehen, welche das für den Warenort zuständige Kundenteam vergibt und die sich folgendermaßen zusammensetzt: | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | F | 1 | 2 | A | T | 1 | 0 | A | T | A | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 Pos. 1: F für "Fallback" Pos. 2+3: Zehner und Einer Stelle des Jahres (zB '12' für 2012) Pos. 4+5: Länderkennzahl (immer 'AT') Pos. 6+7: Kürzel für das jeweilige Zollamt (zB '10' für das ZA Wien) Pos. 8-10: die jeweilige Teamkennung (zB 'ATA') bzw. bei Amtsplatzabfertigungen ohne Vorliegen einer FRN die Kennung "AMT" Pos. 11-18: 8-stellige laufende Nummer je Kundenteam und Jahr mit 100 beginnend Hinweise: 1) Eine Unterscheidung hinsichtlich der Verfahren bei der Vergabe der FRN wird nicht vorgenommen. 2) FRNs sind auf das Jahr der Zuteilung (siehe Jahreskennung 2. und 3. Stelle der FRN) beschränkt. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Serviceorientiertheit hat eine Zuteilung der zu verwendenden FRN an die zum Informatikverfahren zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten mit regelmäßigem Abfertigungsaufkommen in entsprechender Anzahl vorab durch das für den zugelassenen Warenort zuständige Kundenteam zu erfolgen. Bei Bedarf sind weitere FRNs durch den Wirtschaftsbeteiligten anzufordern. Vom Zollamt sind über die zugeteilten FRNs Aufzeichnungen zu führen, aus denen ersichtlich ist, welche FRNs welchem e-zoll Anwender zugewiesen wurden. Der Wirtschaftsbeteiligte hat über die zugeteilten und verwendeten FRNs Aufzeichnungen zu führen, aus denen ersichtlich ist: FRN Annahmedatum der Zollanmeldung im Notfallverfahren CRN/MRN der nachträglich in e-zoll übermittelten Zollanmeldung Werden bei Abfertigungen am Amtsplatz Zollanmeldungen vorgelegt, die keine FRN enthalten, so ist die FRN durch die Abfertigungsstelle im Einzelfall zu vergeben, wobei in diesem Fall anstelle der Teamkennung in der FRN die Kennung "AMT" zu verwenden ist. Die FRN ist auf den Anmeldungen rechts oben anzubringen. 5.4. Notfallstempel Zusätzlich zur FRN ist in der Ausfuhranmeldung und in der Versandanmeldung ein "Notfallstempel" anzubringen; diesbezüglich wird auf die Arbeitsrichtlinien Ausfuhr, ZK-1610 Abschnitt 2.2.1.2., und NCTS, ZK-0917 Abschnitt 3.3., verwiesen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0603-IV/6/2012
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
2 (geltend: 7)
Gültig
01.10.2012 bis 08.10.2012
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF