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Findok · Richtlinien

ZK-0612

Titel II - Bewilligung zum Informatikverfahren

überholte Fassung (bis 03.08.2016)RichtlinieBMF-010313/0638-IV/6/2013gilt ab 01.10.2012

Inhaltsverzeichnis der ZK-0612

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.10.2012 bis 03.08.2016.

Wortlaut laut Findok

Titel II - Bewilligung zum Informatikverfahren 1. Bewilligungserteilung 1.1. Vorerhebungen 1.1.1. Zuständigkeit Zuständig für die Erteilung von Informatikbewilligungen ist das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz hat (§ 55 Abs. 2 ZollR-DG). Hat der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz nicht im Anwendungsgebiet, so ist für die Erteilung der Bewilligung das Zollamt Innsbruck zuständig (§ 54 Abs. 2 ZollR-DG). In Einzelfällen kann aus Gründen der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur Vereinfachung oder Beschleunigung des Verfahrens, die Zuständigkeit zur Erteilung einer Bewilligung zum Informatikverfahren vom örtlich zuständigen Zollamt einem anderen sachlich zuständigen Zollamt übertragen werden. Eine diesbezügliche ZuständigkeitsübertragungÜbertragung der Zuständigkeit hat gem. §gemäß § 3 AVOG 2010 71 Abs. 3 BAO im Einvernehmen der beiden betroffenen Zollämter zu erfolgen. 1.1.2. Vorgespräche Vor Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zum Informatikverfahren sollte vom Interessenten grundsätzlich ein Vorgespräch mit dem für die Erteilung der Bewilligung zuständigen Zollamt geführt werden. Im Rahmen des Gespräches wird empfohlen, folgende Themenbereiche zu behandeln: Umfang und Art der Zollgeschäfte inim Hinblick auf Notwendigkeit und Nutzen System und mögliche Bewilligungsvarianten Erfordernisse - personelle und technische Voraussetzungen Warenorte - Ansprechpersonen, zuständige Zollstellen/Kundenteams und andere Voraussetzungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0638-IV/6/2013
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0044-IV/6/2007
Stammnummer
27190
Enthalten in Fassung
2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 7)
Gültig
01.10.2012 bis 03.08.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF