Findok · Richtlinien
ZK-0612
Titel II - Bewilligung zum Informatikverfahren
überholte Fassung (bis 03.08.2016)RichtlinieBMF-010313/0638-IV/6/2013gilt ab 01.10.2012
Inhaltsverzeichnis der ZK-0612
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.10.2012 bis 03.08.2016.
Wortlaut laut Findok
Titel II - Bewilligung zum Informatikverfahren
1. Bewilligungserteilung
1.1. Vorerhebungen
1.1.1. Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung von Informatikbewilligungen ist das Zollamt, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz hat (§ 55 Abs. 2 ZollR-DG).
Hat der Antragsteller seinen Sitz oder normalen Wohnsitz nicht im Anwendungsgebiet, so ist für die Erteilung der Bewilligung das Zollamt Innsbruck zuständig (§ 54 Abs. 2 ZollR-DG).
In Einzelfällen kann aus Gründen der Zweckmäßigkeit, insbesondere zur Vereinfachung oder Beschleunigung des Verfahrens, die Zuständigkeit zur Erteilung einer Bewilligung zum Informatikverfahren vom örtlich zuständigen Zollamt einem anderen sachlich zuständigen Zollamt übertragen werden. Eine diesbezügliche ZuständigkeitsübertragungÜbertragung der Zuständigkeit hat gem. §gemäß § 3 AVOG 2010 71 Abs. 3 BAO im Einvernehmen der beiden betroffenen Zollämter zu erfolgen.
1.1.2. Vorgespräche
Vor Antrag auf Erteilung einer Bewilligung zum Informatikverfahren sollte vom Interessenten grundsätzlich ein Vorgespräch mit dem für die Erteilung der Bewilligung zuständigen Zollamt geführt werden.
Im Rahmen des Gespräches wird empfohlen, folgende Themenbereiche zu behandeln:
Umfang und Art der Zollgeschäfte inim Hinblick auf Notwendigkeit und Nutzen
System und mögliche Bewilligungsvarianten
Erfordernisse - personelle und technische Voraussetzungen
Warenorte - Ansprechpersonen, zuständige Zollstellen/Kundenteams und andere Voraussetzungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0638-IV/6/2013
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0044-IV/6/2007
- Stammnummer
- 27190
- Enthalten in Fassung
- 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 7)
- Gültig
- 01.10.2012 bis 03.08.2016
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF