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Findok · Richtlinien

VB-0800

4.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Ausfuhr

geltende FassungRichtlinie2023-0.542.031gilt ab 02.04.2022

Inhaltsverzeichnis der VB-0800

Wortlaut laut Findok

4.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Ausfuhr (1) Bewilligung zum Anschreibeverfahren können nur für Abfälle der grünen Liste, die zur Verwertung bewilligungsfrei (siehe Abschnitt 8.2.2.) ausgeführt werden, erteilt werden. (2) Für andere Abfälle können Bewilligung zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen nicht erteilt werden.

Normen und Schlagworte

Grüne ListeGelbe ListeRote Liste

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2023-0.542.031
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0051-IV/8/2007
Stammnummer
27189
Enthalten in Fassung
32, 33, 34 (geltend: 34)
Gültig
02.04.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF