Findok · Richtlinien
VB-0800
4.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Ausfuhr
überholte Fassung (bis 01.04.2022)Richtlinie2021-0.891.454gilt ab 01.01.2021
Inhaltsverzeichnis der VB-0800
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2021 bis 01.04.2022.
Wortlaut laut Findok
4.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Ausfuhr
(1) Bewilligung zum Anschreibeverfahren können nur für Abfälle der grünen Liste, die zur Verwertung bewilligungsfrei (siehe Abschnitt 8.2.2.) ausgeführt werden, erteilt werden.
(2) Für andere Abfälle können Bewilligung zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen nicht erteilt werden.
Normen und Schlagworte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2021-0.891.454
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0051-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27189
- Enthalten in Fassung
- 29, 30, 31 (geltend: 34)
- Gültig
- 01.01.2021 bis 01.04.2022
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF