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Findok · Richtlinien

VB-0800

5. Durchfuhr durch die Union

geltende FassungRichtlinie2023-0.542.031gilt ab 01.01.2021

Inhaltsverzeichnis der VB-0800

Wortlaut laut Findok

5. Durchfuhr durch die Union 5.1. Anwendungszeitpunkt Im Sinne der EG-VerbringungsV bzw. des AWG 2002 ist unter Durchfuhr eine Verbringung von Abfällen, die durch einen oder mehrere Staaten mit Ausnahme des Versand- oder Empfängerstaats erfolgt oder erfolgen soll.

Normen und Schlagworte

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Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2023-0.542.031
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0051-IV/8/2007
Stammnummer
27189
Enthalten in Fassung
29, 30, 31, 32, 33, 34 (geltend: 34)
Gültig
01.01.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF