Findok · Richtlinien
VB-0800
5. Durchfuhr durch die Union
überholte Fassung (bis 31.12.2020)Richtlinie2020-0.624.073gilt ab 01.10.2020
Inhaltsverzeichnis der VB-0800
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.10.2020 bis 31.12.2020.
Wortlaut laut Findok
5. Durchfuhr durch die Union
5.1. Anwendungszeitpunkt
Im Sinne der EG-VerbringungsV bzw. des AWG 2002 ist unter Durchfuhr eine Verbringung von Abfällen, die durch einen oder mehrere Staaten mit Ausnahme des Versand- oder Empfängerstaats erfolgt oder erfolgen soll.
Normen und Schlagworte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.624.073
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0051-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27189
- Enthalten in Fassung
- 28 (geltend: 34)
- Gültig
- 01.10.2020 bis 31.12.2020
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF