Findok · Richtlinien
VB-0800
3.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr
überholte Fassung (bis 22.07.2011)RichtlinieBMF-010311/0113-IV/8/2010gilt ab 08.10.2010
Inhaltsverzeichnis der VB-0800
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 08.10.2010 bis 22.07.2011.
Wortlaut laut Findok
3.43.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr
(1) Bewilligung zum Anschreibeverfahren können nur für Abfälle der grünen Liste, die zur Verwertung in die Gemeinschaft bewilligungsfrei (Abschnitt 8.2.1.) eingeführt werden, erteilt werden.
(2) Für andere Abfälle können Bewilligungen zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen nicht erteilt werden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0113-IV/8/2010
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0051-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27189
- Enthalten in Fassung
- 8, 9 (geltend: 34)
- Gültig
- 08.10.2010 bis 22.07.2011
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF