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Findok · Richtlinien

VB-0800

3.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr

überholte Fassung (bis 22.07.2011)RichtlinieBMF-010311/0113-IV/8/2010gilt ab 08.10.2010

Inhaltsverzeichnis der VB-0800

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 08.10.2010 bis 22.07.2011.

Wortlaut laut Findok

3.43.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr (1) Bewilligung zum Anschreibeverfahren können nur für Abfälle der grünen Liste, die zur Verwertung in die Gemeinschaft bewilligungsfrei (Abschnitt 8.2.1.) eingeführt werden, erteilt werden. (2) Für andere Abfälle können Bewilligungen zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen nicht erteilt werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0113-IV/8/2010
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0051-IV/8/2007
Stammnummer
27189
Enthalten in Fassung
8, 9 (geltend: 34)
Gültig
08.10.2010 bis 22.07.2011
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF