RIS AI

Findok · Richtlinien

VB-0800

3.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr

überholte Fassung (bis 30.09.2020)RichtlinieBMF-010311/0065-III/11/2019gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der VB-0800

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 30.09.2020.

Wortlaut laut Findok

3.5. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr (1) Bewilligung zum Anschreibeverfahren können nur für Abfälle der grünen Liste, die zur Verwertung in die GemeinschaftUnion bewilligungsfrei (Abschnitt 8.2.1.) eingeführt werden, erteilt werden. (2) Für andere Abfälle können Bewilligungen zum Anschreibeverfahren im Hinblick auf die durchzuführenden zollamtlichen Überwachungsmaßnahmen nicht erteilt werden.

Normen und Schlagworte

Grüne ListeGelbe ListeRote Liste

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0065-III/11/2019
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0051-IV/8/2007
Stammnummer
27189
Enthalten in Fassung
23, 24, 25, 26, 27 (geltend: 34)
Gültig
01.05.2016 bis 30.09.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF