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Findok · Richtlinien

VB-0800

6. Verbringen innerhalb der Union

überholte Fassung (bis 31.12.2021)Richtlinie2021-0.779.080gilt ab 01.01.2021

Inhaltsverzeichnis der VB-0800

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2021 bis 31.12.2021.

Wortlaut laut Findok

6. Verbringen innerhalb der Union 6.1. Verbringung von Abfällen zwischen Mitgliedstaaten (1) Für die Verbringung von Abfällen (Abschnitt 1.1.) zwischen Mitgliedstaaten sind erforderlich: a)eine Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002, ausgestellt vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, außer es handelt sich um eine Verbringung innerhalb der Union mit Durchfuhr durch Österreich (siehe Abschnitt 6.1.1.), und b)ein Notifizierungs- und Begleitformular (siehe Abschnitt 6.1.2.) mit einem Genehmigungsvermerk der für den Bestimmungsort zuständigen Behörde (siehe die von der Kommission unter http://ec.europa.eu/environment/waste/shipments/pdf/competent_authorities.pdf veröffentlichte Liste). (2) Der Antrag auf grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen (Notifizierung) ist mit dem Notifizierungsformular (siehe Anlage 2 Muster 1) und dem Begleitformular (siehe Anlage 2 Muster 2) bei der für den Bestimmungsort zuständigen Behörde - in Österreich ist dies das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - durchzuführen. (3) Die in Abs. 1 genannten Unterlagen müssen während des Transports mitgeführt und den Kontrollorganen auf Verlangen vorgewiesen werden. Bei Nichtvorlage oder Nichtmitführen dieser Unterlagen ist - unter Beachtung des Verfahrens nach Abschnitt 9 - nach Abschnitt 10 vorzugehen. (4) Bei gefährlichen Abfällen ist das zusätzliche Mitführen eines "Begleitscheines für gefährlichen Abfall" nicht erforderlich.

Normen und Schlagworte

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Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.779.080
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0051-IV/8/2007
Stammnummer
27189
Enthalten in Fassung
29, 30 (geltend: 34)
Gültig
01.01.2021 bis 31.12.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF