Findok · Richtlinien
VB-0710
2. Verfahren
geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0040-IV/8/2016gilt ab 30.04.2016
Inhaltsverzeichnis der VB-0710
Wortlaut laut Findok
2. Verfahren
2.1. Anwendungszeitpunkt
Die unter Abschnitt 1.2. genannten Waren unterliegen den Einfuhrbeschränkungen in dem Zeitpunkt, in dem sie
1.dem Zollamt zwecks Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, zwecks Überführung in das Umwandlungsverfahren oder zwecks Einlagerung in ein Lager des Typs D gestellt werden oder
2.dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung oder der aktiven Veredelung zugeführt werden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0040-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0047-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27140
- Enthalten in Fassung
- 4 (geltend: 4)
- Gültig
- 30.04.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF