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Findok · Richtlinien

VB-0710

2. Verfahren

geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0040-IV/8/2016gilt ab 30.04.2016

Inhaltsverzeichnis der VB-0710

Wortlaut laut Findok

2. Verfahren 2.1. Anwendungszeitpunkt Die unter Abschnitt 1.2. genannten Waren unterliegen den Einfuhrbeschränkungen in dem Zeitpunkt, in dem sie 1.dem Zollamt zwecks Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, zwecks Überführung in das Umwandlungsverfahren oder zwecks Einlagerung in ein Lager des Typs D gestellt werden oder 2.dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung oder der aktiven Veredelung zugeführt werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0040-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0047-IV/8/2007
Stammnummer
27140
Enthalten in Fassung
4 (geltend: 4)
Gültig
30.04.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF