Findok · Richtlinien
VB-0710
2. Verfahren
überholte Fassung (bis 29.04.2016)RichtlinieBMF-010311/0065-IV/8/2014gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0710
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 29.04.2016.
Wortlaut laut Findok
2. Verfahren
2.1. Anwendungszeitpunkt
Die unter Abschnitt 1.2. genannten Waren unterliegen den Einfuhrbeschränkungen in dem Zeitpunkt, in dem sie
1.dem Zollamt zwecks Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, zwecks Überführung in das Umwandlungsverfahren oder zwecks Einlagerung in ein Lager des Typs D gestellt werden oder
2.dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung oder der aktiven Veredelung zugeführt werden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0065-IV/8/2014
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0047-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27140
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3 (geltend: 4)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 29.04.2016
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF