RIS AI

Findok · Richtlinien

VB-0710

2. Verfahren

überholte Fassung (bis 29.04.2016)RichtlinieBMF-010311/0065-IV/8/2014gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0710

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 29.04.2016.

Wortlaut laut Findok

2. Verfahren 2.1. Anwendungszeitpunkt Die unter Abschnitt 1.2. genannten Waren unterliegen den Einfuhrbeschränkungen in dem Zeitpunkt, in dem sie 1.dem Zollamt zwecks Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, zwecks Überführung in das Umwandlungsverfahren oder zwecks Einlagerung in ein Lager des Typs D gestellt werden oder 2.dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung oder der aktiven Veredelung zugeführt werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0065-IV/8/2014
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0047-IV/8/2007
Stammnummer
27140
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 4)
Gültig
01.03.2007 bis 29.04.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF