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Findok · Richtlinien

VB-0402

0. Einführung

überholte Fassung (bis 30.04.2016)RichtlinieBMF-010311/0016-IV/8/2016gilt ab 05.04.2013

Inhaltsverzeichnis der VB-0402

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 05.04.2013 bis 30.04.2016.

Wortlaut laut Findok

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr, der Durchfuhr und der Verbringung von Schieß- und Sprengmitteln anzuwendenden Beschränkungen ist das Bundesgesetz über die Schieß- und Sprengmittelpolizei (sind:Sprengmittelgesetz 2010 - SprG), BGBl. I Nr. 121/2009. das Bundesgesetz über die Schieß- und Sprengmittelpolizei (Sprengmittelgesetz 2010 - SprG), BGBl. I Nr. 121/2009; die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die eindeutige Kennzeichnung von Schieß- und Sprengmitteln (Sprengmittelkennzeichnungsverordnung - SprKennzV), BGBl. II Nr. 86/2013. 0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr Die Beschränkungen des Sprengmittelgesetzes 2010 gelten auch für das innergemeinschaftliche Verbringen von Schieß- und Sprengmitteln nach Österreich und nicht nur für Einfuhren dieser Waren aus Drittstaaten. Die Zollorgane (insbesondere die mobilen Kontrolleinheiten) haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0016-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0042-IV/8/2007
Stammnummer
27138
Enthalten in Fassung
5, 6 (geltend: 8)
Gültig
05.04.2013 bis 30.04.2016
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF