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Findok · Richtlinien

VB-0402

0. Einführung

überholte Fassung (bis 04.04.2013)RichtlinieBMF-010311/0143-IV/8/2011gilt ab 01.01.2010

Inhaltsverzeichnis der VB-0402

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2010 bis 04.04.2013.

Wortlaut laut Findok

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr, der Durchfuhr und der DurchfuhrVerbringung von Schieß- und Sprengmitteln anzuwendenden Beschränkungen ist das Schieß- und Sprengmittelgesetz, BGBl. Nr. 196/1935, zuletzt geändert durchBundesgesetz über die Schieß- und Sprengmittelpolizei (Sprengmittelgesetz 2010 das Bundesgesetz- SprG), BGBl. I Nr. 86121/20022009. 0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr Die Beschränkungen des Sprengmittelgesetzes 2010 gelten auch für das innergemeinschaftliche Verbringen von Schieß- und Sprengmitteln nach Österreich und nicht nur für Einfuhren dieser Waren aus Drittstaaten. Die Zollorgane (insbesondere die mobilen Kontrolleinheiten) haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0143-IV/8/2011
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0042-IV/8/2007
Stammnummer
27138
Enthalten in Fassung
3, 4 (geltend: 8)
Gültig
01.01.2010 bis 04.04.2013
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF