Findok · Richtlinien
VB-0402
0. Einführung
überholte Fassung (bis 04.04.2013)RichtlinieBMF-010311/0143-IV/8/2011gilt ab 01.01.2010
Inhaltsverzeichnis der VB-0402
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2010 bis 04.04.2013.
Wortlaut laut Findok
0. Einführung
0.1. Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr, der Durchfuhr und der DurchfuhrVerbringung von Schieß- und Sprengmitteln anzuwendenden Beschränkungen ist das Schieß- und Sprengmittelgesetz, BGBl. Nr. 196/1935, zuletzt geändert durchBundesgesetz über die Schieß- und Sprengmittelpolizei (Sprengmittelgesetz 2010 das Bundesgesetz- SprG), BGBl. I Nr. 86121/20022009.
0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr
Die Beschränkungen des Sprengmittelgesetzes 2010 gelten auch für das innergemeinschaftliche Verbringen von Schieß- und Sprengmitteln nach Österreich und nicht nur für Einfuhren dieser Waren aus Drittstaaten. Die Zollorgane (insbesondere die mobilen Kontrolleinheiten) haben nach Maßgabe des § 29 ZollR-DG an der Überwachung dieser Verbote und Beschränkungen mitzuwirken.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0143-IV/8/2011
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0042-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27138
- Enthalten in Fassung
- 3, 4 (geltend: 8)
- Gültig
- 01.01.2010 bis 04.04.2013
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF