Findok · Richtlinien
VB-0500
2. Art der Beschränkungen
überholte Fassung (bis 29.06.2025)Richtlinie2023-0.140.248gilt ab 01.05.2016
Inhaltsverzeichnis der VB-0500
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 29.06.2025.
Wortlaut laut Findok
2. Art der Beschränkungen
2.1. Beschränkungen für Kulturgut nach der Verordnung (EG) Nr. 116/2009
Als Ausfuhr im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 ist jede Verbringung über die Zollgrenze der GemeinschaftUnion zu verstehen, unabhängig davon, ob die Einfuhr erst vor kurzem erfolgte oder schon vor längerer Zeit und unabhängig auch davon, ob sich das Kulturgut im Eigentum eines Inländers oder Ausländers befindet.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2023-0.140.248
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0045-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27136
- Enthalten in Fassung
- 12, 13, 14, 15, 16 (geltend: 18)
- Gültig
- 01.05.2016 bis 29.06.2025
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF