Findok · Richtlinien
VB-0500
2. Art der Beschränkungen
überholte Fassung (bis 01.03.2009)RichtlinieBMF-010311/0045-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0500
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 01.03.2009.
Wortlaut laut Findok
2. Art der Beschränkungen
2.1. Beschränkungen für Kulturgut nach der Verordnung (EWG) Nr. 3911/92
Als Ausfuhr im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 3911/92 ist jede Verbringung über die Zollgrenze der Gemeinschaft zu verstehen, unabhängig davon, ob die Einfuhr erst vor kurzem erfolgte oder schon vor längerer Zeit und unabhängig auch davon, ob sich das Kulturgut im Eigentum eines Inländers oder Ausländers befindet.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0045-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27136
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 18)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 01.03.2009
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF