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Findok · Richtlinien

VB-0500

Einleitung

überholte Fassung (bis 29.06.2025)Richtlinie2023-0.140.248gilt ab 20.02.2023

Inhaltsverzeichnis der VB-0500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.02.2023 bis 29.06.2025.

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Kulturgut (VB-0500) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 über die Ausfuhr von Kulturgütern und des Denkmalschutzgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2023-0.140.248
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0045-IV/8/2007
Stammnummer
27136
Enthalten in Fassung
16 (geltend: 18)
Gültig
20.02.2023 bis 29.06.2025
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF