Findok · Richtlinien
VB-0500
Einleitung
überholte Fassung (bis 29.06.2025)Richtlinie2023-0.140.248gilt ab 20.02.2023
Inhaltsverzeichnis der VB-0500
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 20.02.2023 bis 29.06.2025.
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Kulturgut (VB-0500) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 über die Ausfuhr von Kulturgütern und des Denkmalschutzgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2023-0.140.248
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0045-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27136
- Enthalten in Fassung
- 16 (geltend: 18)
- Gültig
- 20.02.2023 bis 29.06.2025
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF