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Findok · Richtlinien

VB-0500

Einleitung

überholte Fassung (bis 19.02.2023)Richtlinie2021-0.777.961gilt ab 31.12.2021

Inhaltsverzeichnis der VB-0500

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 31.12.2021 bis 19.02.2023.

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Kulturgut (VB-0500) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 über die Ausfuhr von Kulturgütern und des Denkmalschutzgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.   Bundesministerium für Finanzen, 1. März 2007

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2021-0.777.961
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0045-IV/8/2007
Stammnummer
27136
Enthalten in Fassung
15 (geltend: 18)
Gültig
31.12.2021 bis 19.02.2023
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF