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Findok · Richtlinien

VB-0403

0. Einführung

überholte Fassung (bis 21.05.2026)RichtlinieBMF-010311/0043-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0403

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 21.05.2026.

Wortlaut laut Findok

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlage (1) Die Rechtsgrundlage für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von Handfeuerwaffen und deren Teilen sowie Munition hiefür zu setzenden Überwachungsmaßnahmen ist das Bundesgesetz über die obligatorische Erprobung aller Handfeuerwaffen und Patronen (Beschußgesetz), BGBl. Nr. 141/1951. (2) Im Interesse des Schutzes der Volksgesundheit haben die Zollämter über Einfuhren von Handfeuerwaffen, von höchstbeanspruchten Teilen solcher Waffen und von Munition für Handfeuerwaffen aus Drittländern Meldungen an das Beschussamt zu erstatten.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0043-IV/8/2007
Stammnummer
27114
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 2)
Gültig
01.03.2007 bis 21.05.2026
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF