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Findok · Richtlinien

VB-0332

0. Einführung

überholte Fassung (bis 26.03.2010)RichtlinieBMF-010311/0036-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0332

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 26.03.2010.

Wortlaut laut Findok

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr von Pelzen und daraus hergestellten Waren von bestimmten Wildtierarten anzuwendende Beschränkung sind: 1.die Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden; 2.die Verordnung (EG) Nr. 1771/94 der Kommission über die Einfuhr von Pelzen und Fertigartikeln aus Exemplaren bestimmter wildlebender Tierarten; 3.die Verordnung (EG) Nr. 35/97 der Kommission über die Ausstellung von Bescheinigungen für Pelze und Waren, die unter die Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 des Rates fallen; 4.die Entscheidung 97/602/EG des Rates über die Liste nach Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 und nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr. 35/97 der Kommission.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0036-IV/8/2007
Stammnummer
27095
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 6)
Gültig
01.03.2007 bis 26.03.2010
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF