Findok · Richtlinien
VB-0350
0. Einführung
überholte Fassung (bis 31.12.2021)RichtlinieBMF-010311/0034-IV/8/2016gilt ab 01.05.2016
Inhaltsverzeichnis der VB-0350
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 31.12.2021.
Wortlaut laut Findok
0. Einführung
0.1. Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr aus Drittländern - in der Ausfuhr und in der Durchfuhr bestehen keine Beschränkungen - von Pflanzenschutzmitteln anzuwendenden Beschränkungen sind:
1.das Bundesgesetz über den Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln und über Grundsätze für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelgesetz 2011), BGBl. I Nr. 10/2011,
2.die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates.
0.2. Innergemeinschaftlicher VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union
Im innergemeinschaftlichen VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union mit Pflanzenschutzmitteln bestehen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0034-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0038-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27072
- Enthalten in Fassung
- 3 (geltend: 4)
- Gültig
- 01.05.2016 bis 31.12.2021
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF