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Findok · Richtlinien

VB-0350

0. Einführung

überholte Fassung (bis 31.12.2021)RichtlinieBMF-010311/0034-IV/8/2016gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der VB-0350

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 31.12.2021.

Wortlaut laut Findok

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr aus Drittländern - in der Ausfuhr und in der Durchfuhr bestehen keine Beschränkungen - von Pflanzenschutzmitteln anzuwendenden Beschränkungen sind: 1.das Bundesgesetz über den Verkehr mit Pflanzenschutzmitteln und über Grundsätze für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Pflanzenschutzmittelgesetz 2011), BGBl. I Nr. 10/2011, 2.die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates. 0.2. Innergemeinschaftlicher VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union Im innergemeinschaftlichen VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union mit Pflanzenschutzmitteln bestehen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0034-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0038-IV/8/2007
Stammnummer
27072
Enthalten in Fassung
3 (geltend: 4)
Gültig
01.05.2016 bis 31.12.2021
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF