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Findok · Richtlinien

VB-0350

2.3. Ausnahmen

überholte Fassung (bis 13.06.2011)RichtlinieBMF-010311/0038-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0350

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 13.06.2011.

Wortlaut laut Findok

2.3. Ausnahmen (1) Pflanzenschutzmittel, die als Rückwaren gemäß Artikel 185 ff ZK zurückgebracht werden, sind von den Beschränkungen des § 27 Abs. 1 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 ausgenommen (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7419"). (2) Die Beschränkungen gelten weiters nicht für Pflanzenschutzmittel, die in der Anlage 1 nicht aufscheinen; diese Waren fallen zwar auch unter das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, doch ist eine Überwachung solcher Waren durch die Zollorgane nicht vorgesehen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0038-IV/8/2007
Stammnummer
27072
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 4)
Gültig
01.03.2007 bis 13.06.2011
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF