Findok · Richtlinien
VB-0350
2.3. Ausnahmen
überholte Fassung (bis 13.06.2011)RichtlinieBMF-010311/0038-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der VB-0350
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 13.06.2011.
Wortlaut laut Findok
2.3. Ausnahmen
(1) Pflanzenschutzmittel, die als Rückwaren gemäß Artikel 185 ff ZK zurückgebracht werden, sind von den Beschränkungen des § 27 Abs. 1 Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 ausgenommen (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7419").
(2) Die Beschränkungen gelten weiters nicht für Pflanzenschutzmittel, die in der Anlage 1 nicht aufscheinen; diese Waren fallen zwar auch unter das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, doch ist eine Überwachung solcher Waren durch die Zollorgane nicht vorgesehen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0038-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27072
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 4)
- Gültig
- 01.03.2007 bis 13.06.2011
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF