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Findok · Richtlinien

VB-0302

2. Einfuhr aus Drittstaaten

überholte Fassung (bis 18.08.2009)RichtlinieBMF-010311/0029-IV/8/2007gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0302

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 18.08.2009.

Wortlaut laut Findok

2. Einfuhr aus Drittstaaten 2.1. Anwendungszeitpunkt Forstliches Vermehrungsgut unterliegt den Bestimmungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002 bei der Einfuhr erst im Zeitpunkt, in dem es dem Zollamt zwecks Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr gestellt wird.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0029-IV/8/2007
Stammnummer
27058
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 4)
Gültig
01.03.2007 bis 18.08.2009
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF