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Findok · Richtlinien

VB-0220

Anhang IV

überholte Fassung (bis 14.09.2015)RichtlinieBMF-010311/0082-IV/8/2014gilt ab 01.01.2015

Inhaltsverzeichnis der VB-0220

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.01.2015 bis 14.09.2015.

Wortlaut laut Findok

Anhang IV IV.1. Stoffe und Zubereitungen des Anhangs II des Übereinkommens der Vereinten Nationen über psychotrope Stoffe (§ 2 Abs. 2 Suchtmittelgesetz) Amphetamin Dexamphetamin Delta-9-Tetrahydrocannabinol und dessen stereochemischen Varianten Fenetyllin Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB), ausgenommen in Zubereitungen, wenn sie kein weiteres Suchtmittel enthalten und, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, nicht mehr als 1 Prozent Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) enthalten Levamfetamin Levomethamphetamin Mecloqualon Methamphetamin Metamphetamin-Razemat Methaqualon Methylphenidat Phencyclidin Phenmetrazin Secobarbital Zipeprol die Isomere der unter IV.1. angeführten Suchtgifte die Ester*, Äther und Molekülverbindungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte die Salze der unter IV.1. angeführten Suchtgifte einschließlich der möglichen Salze der Ester, Äther und Molekülverbindungen sowie Salze der Isomere sämtliche Zubereitungen der unter IV.1. angeführten Suchtgifte, wenn sie nicht, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen und ihr Gehalt an einem oder mehreren den Suchtgiftbestimmungen unterliegenden Stoffen jeweils den Prozentsatz von 0,001 nicht übersteigt * ausgenommen Butyro-1,4-lacton (GBL) IV.2. Stoffe und Zubereitungen, die auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein den Suchtgiften nach IV.1. vergleichbares Gefährdungspotenzial aufweisen und daher diesen gleichgestellt sind (§ 2 Abs. 3 Suchtmittelgesetz): Buprenorphin Cannabis nur in Form von Zubereitungen aus Cannabisextrakten, die als Arzneispezialitäten zugelassen sind Pentazocin Tramadol abgesehen von den in Anhang III bezeichneten Zubereitungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0082-IV/8/2014
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0020-IV/8/2007
Stammnummer
27030
Enthalten in Fassung
10 (geltend: 24)
Gültig
01.01.2015 bis 14.09.2015
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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