Findok · Richtlinien
VB-0220
2.5. Abfertigungshinweise
überholte Fassung (bis 12.07.2026)Richtlinie2025-0.002.359gilt ab 02.02.2021
Inhaltsverzeichnis der VB-0220
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 02.02.2021 bis 12.07.2026.
Wortlaut laut Findok
2.5. Abfertigungshinweise
(1) Auf die Verpflichtung zur besonders genauen Kontrolle und allfälligen Untersuchung von Waren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie Suchtmittel enthalten (insbesondere bei Arzneiwaren und Chemikalien), wird besonders aufmerksam gemacht.
(2) Besonderes Augenmerk ist auch der genauen Ermittlung der Menge (wegen der Bestätigung auf der Einfuhrbewilligung) zuzuwenden.
(3) Bei den unter Anlage 3 angeführten KN-Codes ist die Nichterfassung von den Beschränkungen, die der Suchtgiftverordnung bzw. der Psychotropenverordnung unterliegen, bei e-zoll im Feld 44 der Zollanmeldung mit dem Dokumentenartencode "7059" anzugeben.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.002.359
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0020-IV/8/2007
- Stammnummer
- 27030
- Enthalten in Fassung
- 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23 (geltend: 24)
- Gültig
- 02.02.2021 bis 12.07.2026
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF