Findok · Richtlinien
VB-0210
2.5.2. Teilsendungen
überholte Fassung (bis 02.03.2018)RichtlinieBMF-010311/0052-IV/8/2016gilt ab 01.08.2009
Inhaltsverzeichnis der VB-0210
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.08.2009 bis 02.03.2018.
Wortlaut laut Findok
2.5.2. Teilsendungen
(1) Wird eine Sendung vor der Abfertigung zum freien Verkehr geteilt, so hat der Anmelder die im Dokument V I 1 aufscheinenden Daten in Vordrucke V I 2 zu übertragen, wobei für jede Teilsendung ein Vordruck V I 2 auszustellen ist, der auf den jeweiligen neuen Empfänger zu lauten hat. Hinsichtlich der Formerfordernisse siehe Abschnitt 2.5.1. Abs. 2. Nach Prüfung der Übereinstimmung der Angaben im Dokument V I 1 mit den für die Teilmengen ausgestellten Vordrucken V I 2 sind die Teildokumente V I 2 im Feld 10 zollamtlich zu bestätigen. Als laufende Nummer ist von der österreichischen Zollstelle die WE-Nr.CRN/MRN der betreffenden Abfertigung anzusetzen. Die bestätigten Vordrucke V I 2 gelten nunmehr als Teildokumente V I 2. Auf der Rückseite des Dokumentes V I 1 ist die Ausstellung der Teildokumente V I 2 vordrucksgemäß zu vermerken. Das Original des Dokumentes V I 1 und die Originale und Durchschriften der Teildokumente V I 2 sind der Partei zu retournieren; die Durchschrift des Dokumentes V I 1 ist der Anmeldung anzuschließen.
(2) Ebenso ist vorzugehen, wenn eine von einem Teildokument V I 2 begleitete Sendung geteilt werden soll.
(3) Die Ausstellung der Teildokumente V I 2 ist bei e-zoll im Feld 44 der Zollanmeldung durch den Informationscode "70400" zu beantragen.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010311/0052-IV/8/2016
- GZ der Erstfassung
- BMF-010311/0019-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26995
- Enthalten in Fassung
- 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 (geltend: 18)
- Gültig
- 01.08.2009 bis 02.03.2018
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF