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Findok · Richtlinien

VB-0210

1.4. Anwendungszeitpunkt

überholte Fassung (bis 02.03.2018)RichtlinieBMF-010311/0052-IV/8/2016gilt ab 21.11.2012

Inhaltsverzeichnis der VB-0210

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 21.11.2012 bis 02.03.2018.

Wortlaut laut Findok

1.4. Anwendungszeitpunkt Die Beschränkungen finden in jenem Zeitpunkt Anwendung, in dem die im Abschnitt 1.1. angeführten Waren im Versandverfahren neu aufgegeben werden, oder dem Zollamt zwecks Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr gestellt werden, oder. in ein Drittland ausgeführt bzw. wiederausgeführt werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0052-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0019-IV/8/2007
Stammnummer
26995
Enthalten in Fassung
12, 13, 14 (geltend: 18)
Gültig
21.11.2012 bis 02.03.2018
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF