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Findok · Richtlinien

VB-0210

1.4. Anwendungszeitpunkt

überholte Fassung (bis 20.11.2012)RichtlinieBMF-010311/0015-IV/8/2012gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0210

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.03.2007 bis 20.11.2012.

Wortlaut laut Findok

1.4. Anwendungszeitpunkt Die Beschränkungen finden in jenem Zeitpunkt Anwendung, in dem die im Abschnitt 1.1. angeführten Waren im Versandverfahren neu aufgegeben werden, oder dem Zollamt zwecks Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr gestellt werden, oder in ein Drittland ausgeführt bzw. wiederausgeführt werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0015-IV/8/2012
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0019-IV/8/2007
Stammnummer
26995
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 (geltend: 18)
Gültig
01.03.2007 bis 20.11.2012
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF