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Findok · Richtlinien

GK-0410

Russland

geltende FassungRichtlinieBMF-010304/0008-IV/8/2009gilt ab 18.06.2009

Inhaltsverzeichnis der GK-0410

Wortlaut laut Findok

Russland | Verkehrsart | GenehmigungspflichtGenehmigungs- pflicht | Genehmigung ausgestellt vonGenehmi- gung ausgestellt von | Mitzuführende Dokumente | Rundfahrten mit geschlossenen Türen (Abschnitt 1.2.2.) | nein |   | Fahrgastliste oder Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) | Absetzfahrten (Abschnitt 1.2.3.) | nein |   | Fahrgastliste oder Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) | Abholfahrten (Abschnitt 1.2.4.) | ja, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelvGGelverkG Fahrgastliste oder Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) | Pendelverkehre (Abschnitt 1.2.1.) | ja, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelvGGelverkG Fahrgastliste oder Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) | restliche Gelegenheitsverkehre | ja, auch wenn technischer Fahrzeugbericht für Busse mitgeführt wird | BMVIT | Genehmigung gem. § 11 Abs. 1 Z 2 GelvGGelverkG Fahrgastliste oder Fahrtenheft (Abschnitt 1.5.) Hinweise: Russland ist als Rechtsnachfolger der UdSSR betreffend das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den internationalen Straßenverkehr (BGBl. Nr. 453/1973) anzusehen. Obige Angaben gelten sowohl für bilaterale Fahrten als auch für Transitfahrten; Als Fahrtenheft ist entweder ein Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen, gemäß Interbus-Übereinkommen oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 mitzuführen (siehe Abschnitt 1.5.).

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010304/0008-IV/8/2009
GZ der Erstfassung
BMF-010304/0009-IV/8/2007
Stammnummer
26612
Enthalten in Fassung
2 (geltend: 2)
Gültig
18.06.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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