Findok · Richtlinien
ZT-2500
1.1. Kontingentstelle
überholte Fassung (bis 18.12.2013)RichtlinieBMF-010314/0692-IV/8/2013gilt ab 28.02.2012
Inhaltsverzeichnis der ZT-2500
Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 28.02.2012 bis 18.12.2013.
Wortlaut laut Findok
1.1. Kontingentstelle
Die Kontingentstelle ist bei der Zollstelle Suben des Zollamtes Linz/Wels eingerichtet.
Die Kontingentstelle ist für die Verwaltung jener Zollkontingente und Zollplafonds, die im Anwendungsgebiet (§ 3 ZollR-DG) beantragt werden, zuständig.
Verwaltung umfasst:
Erfassung der im Anwendungsgebiet beantragten und an die Kontingentstelle weitergeleiteten Zollkontingente,
Prüfung der Meldungen,
Weiterleitung der Meldungen nach Brüssel,
Prüfung der Ziehungsergebnisse aus Brüssel,
Weiterleitung der Ziehungsergebnisse aus Brüssel,
Mitteilung der erschöpften Zollkontingente,
Mitteilung von Wiedereröffnungen von erschöpften Kontingenten oder rückwirkenden Kontingenteröffnungen oder Kontingentersetzungen,
Auskunfterteilung über Zollkontingente und Zollplafonds sowohl für die Verwaltung als auch für die Wirtschaft, und
Nacherhebung von Abgaben, Erstattung betreffend solche Nacherhebungen, nachträgliche Freigaben von Sicherheitsleistungen und Freigabe von Sicherheiten bei Zollkontingentabfertigungen.
Die Tätigkeiten der Kontingentstelle sind in Abschnitt 9 näher ausgeführt.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010314/0692-IV/8/2013
- GZ der Erstfassung
- BMF-010314/0128-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26285
- Enthalten in Fassung
- 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47 (geltend: 66)
- Gültig
- 28.02.2012 bis 18.12.2013
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF